Facebook endlich mit Impressum auf Seiten – UPDATE

Wie Techblogger Carsten Knobloch auf seinem Blog meldet, hat Facebook endlich die Möglichkeit geschaffen, auf Seiten ein Impressum zu hinterlegen. In der Vergangenheit kam es ja immer wieder zu Abmahnungen und Gerichtsurteilen wegen fehlender oder nicht richtig umgesetzter Pflichtangaben nach § 5 des TMG. Ob allerdings die neue Option von Facebook hier Abhilfe schafft, erscheint mehr als fraglich. [UPDATE am Ende des Artikels]

Bislang gab es bei Facebook keine offizielle Möglichkeit , eine Seite mit einem Impressum auszustatten. Seitenbetreiber mussten sich mit Impressums-Apps oder einer Verlinkung im Info-Feld behelfen.

Nun kann man in der Seitenadministration ein bis zu 1500 Zeichen langes Impressum hinterlegen, welches dann nach einem Klick auf „Info“ angezeigt wird.

Impressum Facebook

Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob ein so unter „Info“ eingebundenes Impressum von den Gerichten überhaupt als wirksam anerkannt wird, hat doch das LG Aschaffenburg (Urteil vom 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11) damals geurteilt:

„Die Pflichtangaben müssen einfach und effektiv optisch wahrnehmbar sein. Sie müssen ohne langes Suchen auffindbar sein. Bezüglich der Bezeichnung des Links werden Bezeichnungen wie z.B. Nutzerinformationen mangels Klarheit abgelehnt (vgl. Micklitz/Schirmbacher Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 2. Auflage 2011 § 5 TMG Randnr. 21).

Deshalb liegt bereits in der Bezeichnung „Info“ ein Verstoß gegen § 5 Telemediengesetz vor.“

Da auch das neue Impressum nur unter dem Punkt „Info“ zu finden ist, und eine Seite weiterhin keinen eigenen Link „Impressum“ oder „Pflichtangaben“ beinhaltet  [siehe UPDATE unten], ist allen Betreibern von Facebookseiten zu raten, nebenbei weiterhin auf die bisherigen Lösungen „Impressums-App“ und/oder „Link im Infokasten“ zu setzen.

UPDATE: Das neue Seitendesign (wird derzeit ausgerollt) wird einen eigenen Impressumslink enthalten, so dass damit endlich eine rechtssichere Umsetzung möglich ist. Bis zur Umstellung gilt aber weiterhin der Rat, die Alternativlösungen zu nutzen.

 

Weitere Infos zum Impressum auf Facebook im Buch „Recht im Social Web“ von Christian Solmecke und Jakob Wahlers.

Text: CC-BY 4.0 / Rechtsanwalt Jakob Wahlers
Beitragsfoto: Picjumbo.com
Screenshot von https://www.facebook.com/CaschysBlog


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